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Donnerstag, 30. Oktober 2014

Erklärung zur Einwohnerversammlung am 27.10.2014 in Herbram



Eberhard Krömeke
Bürgerinitiative Herbram

Erklärung:

Mir wurde im Nachklang der Einwohnerversammlung in Herbram am 27.10.2014 zum Thema „Windenergie“ von einigen Zuhörern unterstellt, ein Lob vom Herbramer Ortsvorsteher eingesteckt zu haben, ein Lob, welches mir und der Bürgerinitiative Herbram so nicht zustehe.

Tatsächlich: Der an mich herangetragene Einwand der Zuhörer ist berechtigt und ich hätte das noch in der Versammlung korrigieren können.

Richtig ist, dass die östliche Verlängerung der Zone 5 (Wurmfortsatz Hassel) n i c h t auf Betreiben der Bürgerinitiative aus dem neuen Entwurf des Flächen-Nutzungs-Plan der Stadt Lichtenau herausgefallen ist.
Folglich steht der Bürgerinitiative das ausgesprochene Lob des Ortsvorstehers tatsächlich nicht zu.

Damit keine weiteren Unstimmigkeiten entstehen und auch um weiteren Anfeindungen zu begegnen, möchte ich den Sachverhalt an dieser Stelle klarlegen: 

Es mag richtig sein, so wurde mir es gesagt, dass die Streichung dieser Verlängerung der Zone 5 von der Hassel bis zum Emderwald auf Forderungen der örtlichen SPD und CDU basiere, die ja schon gleich nach der Bürgerversammlung in Grundsteinheim im November 2013 per Antrag an den damaligen Bürgermeister die Streichung genau dieser Fläche einforderten.
Die Annahme, dass dies der Grund der Streichung ist, entzieht sich aber meiner persönlichen Kenntnis und ebenso auch der Kenntnis der Bürgerinitiative.

Ebenfalls entzieht sich meiner Kenntnis, dass die Streichung der östlichen Verlängerung der Hassel (Zone 5) womöglich auf einen persönlichen Einsatz von Herbramer Mitbürgerinnen und Mitbürger zurück zu führen ist. Auch die Bürgerinitiative hat darüber keine Kenntnis.

Auch ist weder mir, noch der Bürgerinitiative bekannt, ob sich möglicherweise ein Investor oder ein Landverpächter vom geplanten Vorhaben in der östlichen Verlängerung der Zone 5 zurückgezogen hat und somit die Ausweisung der Fläche wegen eventuell erhöhter Kosten für andere Investoren unrentabel erscheint.

Wir von der Bürgerinitiative Herbram haben uns immer dafür eingesetzt, einen größtmöglichen Abstand der Windräder der Zone 5 (Hassel im Westen) und der Zone 4 (Asseln im Süden) zum Dorf Herbram zu bekommen. Aus diesen beiden Hauptwindrichtungen ist die Belastung durch den erzeugten Lärm der Windräder für alle Dorfbewohner am größten.
Die nördlich vom Dorf Herbram gelegene kleinere Vorrangzone sahen wir von der Bürgerinitiative und so wurde uns auch von vielen Herbramern rückgemeldet, als eine das Dorf weniger belastende Zone an. Zumindest die akustische Belastung geht am Dorf vorbei, die optische Belastung wird uns jedoch von allen Seiten bedrängen – egal wo die Anlagen stehen. Rings um Herbram herum haben wir ansteigendes Gelände bis zu 350 m NN. Darüber hinaus ragen die um weitere 200 Meter hohen WEA, also gefühlte 500 Meter hohe Industrieanlagen – und die werden aus jedem Winkel des Dorfes zu sehen sein.
Da nach dem am 27.10.2014 vorgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Lichtenau die Abstände der Windvorrangzonen im Westen (Hassel) nun bei ca. 1350 Meter Abstand zur Wohnbebauung und im Süden (Asseln) nun bei ca. 1250 Meter Abstand liegen, kann man daraus ableiten, dass die Bürgerinitiative ihre Ziele nicht erreicht hat. Das müssen wir leider so zugestehen.

Wir von der Bürgerinitiative möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass wir noch bis zur Kommunalwahl im Mai 2014 einen Abstand zwischen den geplanten Windvorrangzonen und dem Dorf Herbram, also zu den Flächen der Zone 5 (Hassel) und der Zone 4 (Asseln) von ca. 2000 Meter erstritten hatten.
Nach dem aktuellen Entwurf des FN-Plans sind diese Abstände wie oben erwähnt, aufgehoben worden und liegen jetzt im Mittel bei 1200 Metern.

Eberhard Krömeke



Donnerstag, 23. Oktober 2014

Einer unserer Aktiven von ProLichtenau hat heute nochmals beim Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung Informationen hinsichtlich der Einspruchsverfahren zum FNP eingeholt.



Hallo liebe Mitstreiterinnen u. Mitstreiter für ein lebens- und liebenswertes Lichtenau

Die offene Gruppe der Aktiven von ProLichtenau traf sich am 22. Oktober wie jeden Mittwoch in Lichtenau zum Austausch und zur Diskussion.

Zu der gestern Abend bei unserem Treffen aufgeworfenen Frage: "Wie wird denn konkret mit den Einwendungen od. Einsprüchen von Bürgerinnen und Bürger zum Flächen-Nutzungs-Plan verfahren?" konnte ich heute folgende Klärung erreichen.

Nach meiner Rückfrage heute Vormittag bei Hr. Manegold teilte er mir ergänzend folgendes mit:

a.
Die Einwendungen oder Einsprüche sind zu richten an die Stadtverwaltung Lichtenau od. auch den Bürgermeister der Stadt Lichtenau;
die Einwendungen können ganz formlos gemacht werden (früher sagte man: wie einem der Schnabel gewachsen ist!). Der Einwand kann auch handschriftlich (aber lesbar) gemacht werden. Die Punkte, die einem besonders wichtig sind, sollte man verständlich - wer will, auch sehr ausführlich - beschreiben.  Man darf und sollte selbstverständlich auch mehrere, verschiedene Punkte in einem Einwendungsschreiben auflisten.
Wer unbedingt möchte, kann aber auch mehrere Einzeleinwendungen zu verschiedenen Themen machen.
b.
Die Einwendungen oder Einsprüche können persönlich bei der Stadt Lichtenau abgegeben oder auch per Email oder per Post zugesendet werden; auch können sie in den Briefkasten der Stadtverwaltung gegeben werden oder auch zur Niederschrift beim zuständigen Sachbearbeiter mündlich vorgetragen werden. Selbstverständlich sollte man immer eine Durchschrift od. eine Kopie für sich selbst behalten.
Herr Manegold sicherte aber zu, dass in diesem Verfahren der zweiten Bürgerbeteiligung jeder Einwender nach der Prüfung seines Einwandes eine schriftliche Benachrichtigung über den Beschluss seines Einwandes bekommt.
c.
Geprüft werden die Einwendungen od. Einsprüche (egal wie man betitelt) von einem Gremium bestehend aus: Vertreter des Planungsbüros (Herr Caspari), einem Juristen (Hr. Gronemeyer), Vertreter des Fachbereiches der Stadt Lichtenau (das können der Fachbereichsleiter, aber auch andere und mehrere Mitarbeiter des Fachbereiches sein). In diesem Gremium wird jeder Einwand geprüft und eine Entscheidung oder Wertung vorgenommen. Die Wertung wird schriftlich als Beschluss formuliert, dieser Beschluss wird dem persönlichen Einwand dann zugeordnet und der Einwender bekommt nach Abschluss des Verfahrens die oben schon erwähnte Benachrichtigung über seinen Einwand.
d.
Alle Einwendungen werden mit dem Gesamtpaket des FN-Planes nach Abschluss des Verfahrens der Bezirksregierung in Detmold vorgelegt, die dann ihrerseits das Gesamtverfahren noch einmal überprüft.

Persönliche Anmerkung:
Bitte helft Eurer Verwandtschaft, euren Nachbarn, Freunden und Bekannten bei der Formulierung der Einwendungen und wer kann, übernimmt vielleicht die Schreibarbeit und lässt dann unterschreiben. Wir brauchen jetzt wirklich jede Unterstützung.




Mittwoch, 15. Oktober 2014

Flächennutzungsplan der Stadt Lichtenau wird offen gelegt



Es ist soweit . . . 
die Offenlegung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau . . . darin die neuen Windvorrangzonen erfolgt am:

20.10.2014 und endet am 21.11.2014!


Jetzt hat jede Lichtenauer Bürgerin und jeder Bürger Gelegenheit, durch schriftliche Einwendungen sein Veto für oder gegen diesen FN-Plan einzulegen. 

Wer also noch Bedenken hat oder Einsprüche geltend machen will, sollte diese jetzt schriftlich formulieren und spätestens bis zum 21.11.2014 der Stadtverwaltung Lichtenau zukommen lassen.



Link zum Amtsblatt Lichtenau: 

http://www.lichtenau.de/medien/3616/original/544/Amtsblatt-Nr.-15-10.10.2014.pdf




Montag, 13. Oktober 2014

Auch in Grundsteinheim, Herbram, Iggenhausen und Lichtenau ist es zum Davonlaufen

Westfälisches Volksblatt 09.10.2014

Winddkraftwahnsinn fordert erstes Opfer: Der Grundsteinheimer Ortsheimatpfleger Paul Hatscher legt frustriert sein Amt nieder



Paul Hatscher ein engagierter Ortsheimatpfleger und Mitinitiator der Bürgerinitiative ProLichtenau hat mit Brief vom 1. August 2014 an den Bürgermeister Josef Hartmann und der Ortsvorsteherin Claudia Keiter sein Ehrenamt niedergelegt. Nach 15 Jahren in diesem Amt, davon 5 Jahre als stellvertretender Stadtheimatpfleger wird dieser Schritt von unserer Bürgerinitiative und sicherlich von weiten Teilen der Lichtenauer Bevölkerung sehr bedauert.

Als maßgeblichen Grund nennt Paul Hatscher in seinem Brief den geplanten massiven Ausbau von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Lichtenau. Durch den im Flächennutzungsplan vorgesehenen Ausbau weiterer ca. 80 bis zu 200 m hohen Windräder ist eine Konzentration zu erwarten die bundesweit einmalig ist. Dadurch wird die vorhandene Kulturlandschaft nachhaltig zerstört und viel Missgunst und Streit in die Dorfgemeinschaften getragen.
Paul Hatscher ist überzeugt, dass mit den bereits vorhandenen 100 Windkraftanlagen ein moderater Zubau möglich wäre und der Windkraft der immer wieder zitierte substanzielle Raum eingeräumt werden kann.
So sollten die Abstände zu Wohnbebauung ca. 1.500 m betragen um Belästigungen von den Menschen fern zu halten. Wir sind dörflich strukturiert mit noch intakter Natur. Jedes Windrad in der geplanten Größe ist eine gewaltige Maschinenanlage mit enormen Flächenverbrauch, so dass bei der geplanten Konzentration der Windkraftanlagen das Lichtenauer Stadtgebiet zu einem riesigem Industriegebiet verkommt.

Auch sonst sieht sich Heimatpfleger Paul Hatscher von der Stadtverwaltung und dem Lichtenauer Rat nicht ausreichend informiert. Somit ist eine Einflussnahme auf die Belange der Heimatpflege unmöglich.


Anmerkung der Bürgerinitiative:
Alle Lichtenauer Ortsheimatpfleger haben am 19.4.2014 eine „Gemeinsame Stellungnahme zur Planung weiterer WKA’s im Stadtgebiet Lichtenau“ abgegeben. Reaktionen dazu hat es weder vom Bürgermeister, Stadtverwaltung noch von Ratsmitgliedern gegeben.

Presseartikel zur Stellungnahme der Heimatpfleger:
Westf. Volksblatt vom 12.5.2014: „Zerstörung vermeiden“ http://prolichtenau.blogspot.com/2014/05/heimatpfleger-es-gibt-keinen-grund-die.html

Neue Westfälische vom 6.6.2014: „1500 Meter Abstand gefordert“ http://prolichtenau.blogspot.com/2014/06/lichtenau-ortsheimatpfleger-fordern.html






Dienstag, 7. Oktober 2014


Westfälisches Volksblatt 07.10.2014



Neue Westfälische 07.10.2014