Labelliste unter der Startseite

Start-Button

Donnerstag, 23. Oktober 2014

Einer unserer Aktiven von ProLichtenau hat heute nochmals beim Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung Informationen hinsichtlich der Einspruchsverfahren zum FNP eingeholt.



Hallo liebe Mitstreiterinnen u. Mitstreiter für ein lebens- und liebenswertes Lichtenau

Die offene Gruppe der Aktiven von ProLichtenau traf sich am 22. Oktober wie jeden Mittwoch in Lichtenau zum Austausch und zur Diskussion.

Zu der gestern Abend bei unserem Treffen aufgeworfenen Frage: "Wie wird denn konkret mit den Einwendungen od. Einsprüchen von Bürgerinnen und Bürger zum Flächen-Nutzungs-Plan verfahren?" konnte ich heute folgende Klärung erreichen.

Nach meiner Rückfrage heute Vormittag bei Hr. Manegold teilte er mir ergänzend folgendes mit:

a.
Die Einwendungen oder Einsprüche sind zu richten an die Stadtverwaltung Lichtenau od. auch den Bürgermeister der Stadt Lichtenau;
die Einwendungen können ganz formlos gemacht werden (früher sagte man: wie einem der Schnabel gewachsen ist!). Der Einwand kann auch handschriftlich (aber lesbar) gemacht werden. Die Punkte, die einem besonders wichtig sind, sollte man verständlich - wer will, auch sehr ausführlich - beschreiben.  Man darf und sollte selbstverständlich auch mehrere, verschiedene Punkte in einem Einwendungsschreiben auflisten.
Wer unbedingt möchte, kann aber auch mehrere Einzeleinwendungen zu verschiedenen Themen machen.
b.
Die Einwendungen oder Einsprüche können persönlich bei der Stadt Lichtenau abgegeben oder auch per Email oder per Post zugesendet werden; auch können sie in den Briefkasten der Stadtverwaltung gegeben werden oder auch zur Niederschrift beim zuständigen Sachbearbeiter mündlich vorgetragen werden. Selbstverständlich sollte man immer eine Durchschrift od. eine Kopie für sich selbst behalten.
Herr Manegold sicherte aber zu, dass in diesem Verfahren der zweiten Bürgerbeteiligung jeder Einwender nach der Prüfung seines Einwandes eine schriftliche Benachrichtigung über den Beschluss seines Einwandes bekommt.
c.
Geprüft werden die Einwendungen od. Einsprüche (egal wie man betitelt) von einem Gremium bestehend aus: Vertreter des Planungsbüros (Herr Caspari), einem Juristen (Hr. Gronemeyer), Vertreter des Fachbereiches der Stadt Lichtenau (das können der Fachbereichsleiter, aber auch andere und mehrere Mitarbeiter des Fachbereiches sein). In diesem Gremium wird jeder Einwand geprüft und eine Entscheidung oder Wertung vorgenommen. Die Wertung wird schriftlich als Beschluss formuliert, dieser Beschluss wird dem persönlichen Einwand dann zugeordnet und der Einwender bekommt nach Abschluss des Verfahrens die oben schon erwähnte Benachrichtigung über seinen Einwand.
d.
Alle Einwendungen werden mit dem Gesamtpaket des FN-Planes nach Abschluss des Verfahrens der Bezirksregierung in Detmold vorgelegt, die dann ihrerseits das Gesamtverfahren noch einmal überprüft.

Persönliche Anmerkung:
Bitte helft Eurer Verwandtschaft, euren Nachbarn, Freunden und Bekannten bei der Formulierung der Einwendungen und wer kann, übernimmt vielleicht die Schreibarbeit und lässt dann unterschreiben. Wir brauchen jetzt wirklich jede Unterstützung.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.