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Mittwoch, 21. Oktober 2015

Nun können die Windkraftinvestoren eine Ihrer gemachten Zusagen und Versprechungen einlösen



Westf. Volksblatt 21.10.2015

2 Kommentare:

  1. "In seiner Antwort auf die CDU-Anfrage betont Landrat Müller, dass das "nächtliche Blinken weithin sichtbar sei und nicht in unsere Kulturlandschaft gehört".

    Der Politiker dem wir in großen Teilen die Komplettverspargelung unserer Heimat zu verdanken haben, tätigt einfach so so eine Aussage?
    Das Blinken gehört nicht in unsere Kulturlandschaft? Das stimmt. Aber die ganzen Windkrafträder gehören da genauso wenig hin, schon gar nicht so nah rund um die Dörfer.
    Dürfen Politiker eigentlich alles einfach so sagen?

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  2. Das Blinken gehört nicht in unsere Kulturlandschaft!!! genausowenig wie die Lärmpegel,die durch die Windturbinen verursacht werden und durch die wir Bürger um unseren erholsamen Schlaf gebracht werden.
    Das die Eindämmung der Blinkgewitter nicht in die Genehmigungsverfahren aufgenommen wurde mit einem uneingeschränkten
    "MUSS des Nachrüstens", sobald die entsprechenden Technologien ( z..B. Airspex) am Markt zugelassen sind, ist eines von vielen Versäumnissen, die die Politiker und Verwaltungsbeamten zu verantworten haben und für das sie zur Haftung herangezogen werden müssten. In sämtlichen Bürgerversammlungen um WKA Ausbau wurde das durch WKA erzeugte Blinkgewitter von besorgten und betroffenen Bürgern beanstandet. Sämtliche Einwände wurde abgewiegelt mit der Aussicht auf Technologien, durch die Abhilfe geschaffen werden kann und wird, sobald sie verfügbar am Markt seien. In der Umgangsprache nennt man das wohl "mundtot machen" . Jetzt , wo die Investoren die Technologie als zu teuer ausweisen, ist das die größte "Bürger-Verarsche " des Jahrhunderts.
    In meinem Haus gibt es 5 Schlafzimmer. In jedes Schlafzimmer dringt das Geblinke ein ( auch durch die Vorhänge) Um das Geblinke abzuschirmen, müsste ich nun an meiner Immobilie mit Rollläden nachrüsten oder in den Keller umziehen. Nun ist es aber so, dass aufgrund von "Bauvorschriften"! von vor 25 Jahren meine Kellerräume keine Wohnraumhöhe haben. Also- dann wohl doch Rolläden.
    Einen entsprechenden Kostenvoranschlag hab ich nun vorliegen!! Eine Investition, die auf grund von lückenhaften Genehmigungsverfahren im WKA-Ausbau (fehlende Auflage:z.B. Airspex verpflichtend nachrüsten zu müssen) und aufgrund meiner Meinung nach "falschen politischen" Entscheidungen unbedingt erforderlich ist , damit wir (meine 3 Kinder, Oma, meine Frau und ich) überhaupt noch schlafen können. Wenn die Giganten erst in Betreib sind werde ich wahrscheinlich noch eine 3-fach Verglasung nachrüsten müssen, um meine Kinder vor den Lärm zu schützen ( für Kinderschlafzimmer und pflegebedürftige Omas gelten laut TA-Lärm andere zulässige Lärmhöchstwerte.
    Wer zahlt mir diese zusätzlichen Kosten? Kann ich die Investoren bzw. die Stadt Lichtenau für diese zusätzlichen Kosten haftbar machen? Immerhin fügen die mir Schaden zu - sagt nicht der Gestzgeber, dass der, der Schaden zufügt den Schaden ausgleichen/ wieder gut machen muss) Ist es nicht Sinn und Zweck der Ausgleichszahlungen , dass die Schäden, die durch die WKA entstehen an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen).Kann ich nun auf Schadensregulierung / Schadensausgleich aus dem Topf der Ausgleichszahlungen (ca. 4.000.000€) hoffen?? Immerhin wird in mein biologischen Umfeld von Außen mutwillig eingegriffen und so mir und meiner Familie Schaden zugefügt. Meine Familie ist ebenso Teil der Natur und nicht weniger schutzbedürftig als Fledermäuse, Laubfrösche oder feuchte Wiesen im Eselsbett. Soll heißen: ich möchte einen Ausgleich für entstehende Kosten und Schäden --- von mir aus aus dem Topf der Ausgleichszahlungen. Mir ist die Gesundheit der Kinder( =Geschöpfe der Natur, die nun durch WKA geschädigt werden) wichtiger als die feuchte Wiese im Eselsbett ( Entschuldigung -- aber so ist es) Noch steht im Grundgesetz, dass die Familie besonderen Schutzes bedarf und die Gesundheit "höchstes Gut" ist.

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