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Sonntag, 30. Oktober 2016

Hatte Lichtenau nicht auch einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan?


»Windkraftplanung ist überflüssig«

Scharfe Kritik an Bad Lippspringer Planung


Westfälisches Volksblatt: Ausgabe v. 29.10.2016

Bad Lippspringe/Neubenbeken(bel). Bad Lippspringe sollte seine Windkraftplanung sofort stoppen, weil es bereits einen rechtssicheren Windkraft-Flächennutzungsplan hat. Das war die klare Aussage von Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei in der Bürgerversammlung in Neuenbeken mit 250 Zuhörern.
»Hier macht man die Büchse der Pandora auf«, warnte der Windkraft-Fachjurist vor der Aufgabe des derzeitigen Planes aus dem Jahr 1999, der den Bau von drei Anlagen in der Vorrangzone an der Gemeindegrenze zu Schlangen ermöglicht hatte.
Die aktuelle Flächennutzungsplanung der Stadt Bad Lippspringe hatte die Bürgerinitiative Lärmstopp Eggevorland auf den Plan gerufen. Sie hat nach eigenem Bekunden etwa 3800 Unterstützer in Benhausen, Neuenbeken und Marienloh. Die derzeit offengelegten Pläne schlagen etwa 250 Hektar im Südosten der Stadt als mögliche Bereiche für die Windkraftbebauung vor. 250 Bürger kamen zur Informationsveranstaltung, bei der Heiner Brinkmann von der Initiative die möglichen Auswirkungen für die Nachbargemeinden und die Stadt Bad Lippspringe darstellte. Etwa 25 Anlagen mit einer Gesamthöhe von 230 Metern wären mit einem Abstand von 800 Metern bis zur Wohnbebauung möglich.
Stark betroffen sei nicht nur das neue Baugebiet in Neuenbeken. Die Windräder würden auch im Bereich der Kurstadt bis zu 800 Meter an die östlichen Kliniken und das Schlaflabor heranrücken. Für die Bauherren in Neuenbeken bedeute dies eine »kalte Enteignung« und für die Kurstadt starke Lärmbeeinträchtigungen mit entsprechenden Folgen für den Kliniksektor.
Rechtsanwalt Kaldewei, der Neuenbekener Bürger in der Stellungnahme juristisch vertreten wird, sah für die aktuellen Planungen keinerlei Notwendigkeit. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt sei rechtskräftig. Selbst wenn seinerzeit Formfehler passiert sein sollten, gelten diese als juristisch geheilt. Erst mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 gelten neue Bestimmungen.
Mit den Gutachtern, die oftmals die Städte und Gemeinden zu solchen Planungen aufforderten, ging Kaldewei hart ins Gericht. Sie würden von solchen Gutachten leben, und in vielen Fällen seien Ratsmitglieder zur Notwendigkeit von Planungen auch falsch beraten worden. Seine Kanzlei werde in der Stellungnahme auch das Gutachten für Bad Lippspringe angreifen. Mit »hypothetischen Rechtsfehlern« würden Politiker manchmal regelrecht einer »Gehirnwäsche« unterzogen. Angedrohte Schadenersatzforderungen an die Räte seien nicht haltbar. Kaldewei empfahl den anwesenden Bad Lippspringer FWG-Politikern, sich in dieser Frage einen Rechtsbeistand einzuholen. Den Druck auf die Politik gestand auch der anwesende Fraktionsvorsitzende der Bad Lippspringer FWG, Markus Wille, ein. Er als Laie sei wie viele Ratsmitglieder in einer »schwierigen Drucksituation« bei dieser Entscheidung gewesen. Wenn diese juristischen Beurteilungen richtig seien, würde er »glücklich nach Hause gehen und einen Tag später den Antrag auf Aufhebung der Planung stellen.«

8 Kommentare:

  1. Ja, ich erinnere mich, dass in den öffentlich geführten Ratssitzungen/Lichtenau/FNP/Erneuerbare Energien mehr als ein Mal hervorgehoben wurde, dass Lichtenau einen rechtssicheren und gültigen FNP habe. Eine Ratsfrau hob dieses Faktum damals besonders hervor. Sie versuchte die anderen Ratsmitglieder von den Vorteilen, die sich daraus ergeben, zu überzeugen. Leider fand sie im Rat kein Gehör und leider,leider legte sie Ihr Amt im Stadtrat nieder. So scheint es zu enden, wenn Mann /Frau sich aus Wissens-und Gewissengründen dem Fraktionszwang n i c h t unterwerfen will/kann. Nach außen schien es jedenfalls so, als seinen im Lichtenauer Rat kontroverse Diskussionen zum Ausbau der Windenergie nicht erwünscht.Obwohl die freie Meinungsäußerung/-findung ja eigentlich Grundlage einer jeden demokratisch geführten Entscheidung sein sollte, wird sie dem einen oder anderen dann doch scheinbar zum Verhängnis.

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    1. falls die Stadt Lichtenau bei Ihren Entscheidungen zum Ausbau der WKA Gutachten zu Grunde gelegt hatte und sich nun herausstellt, dass die Gutachten nicht neutral, falsch, manipuliert... oder sonst was waren, steht doch fest, wer die Folgschäden übernehmen muss. Gutachter lassen sich ihre Gutachten sehr gut bezahlen- da sollte man doch auch annehmen können, dass sie gut haftpflichtversichert.
      Bezüglich nachweislicher Beratungsfehler gibt der Staat doch entsprechende Gesetze vor!

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  2. Der Bericht in der oben aufgeführten Ausgabe bestätigt meine Vermutung, dass es dem Rat der Stadt Lichtenau nur darum gegangen ist möglichst den Interessen der Investoren nach zukommen. Er war ja mehr als offensichtlich, welche Ratsmitglieder als befangen galten und möglicher Weise davon profitieren.

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  3. In Borchen, Bad Wünnenberg und Büren war man sich auch soooo sicher!

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    1. Wenig differenziert, ganz einfach - wer zahlt schafft an. Das Urteil Borchen zeigt, wie angreifbar formelle Verwaltungsakte sind, es benötigt nur genügend Geld um lang genug Juristen zu beschäftigen. Wer solch unausgewogene Gesetze schafft, handelt grob fahrlässig.

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  4. Es gab einen rechtskräftigen F-Plan in Lichtenau. Im Gegensatz zu Borchen war auch die Rechtssicherheit gegeben, da offensichtlich keine Formfehler vorlagen. In den ausgewiesenen Flächen standen rund 100 Windräder und damit war die Forderung der Windkraft "Substantiellen Raum" zu geben übererfüllt. In Borchen reichten 41 WA.
    Da Lichtenau in dem alten Plan keine Höhenbegrenzung hatte waren auch der Bau große Anlagen in diesen Flächen möglich. ( Repowering)
    Der Bürgermeister und der Rat folgten aber den Wünschen der Investoren um die Energiestadt zu neuen Rekorden bezüglich der Windenergie zu führen.
    Weder der Bürgermeister noch eine Fraktion und nicht einmal ein Ratsmitglied hat sich gegen den unmäßigen Ausbau ausgesprochen.
    Bei dieser massiven Beeinträchtigung unserer Heimat ist dies schon beachtenswert.
    Möglicherweise waren aber auch unsere Ratsmitglieder durch Jurist und Planungsbüro so verunsichert,dass sie sich zu dieser Entscheidung genötigt sahen.


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    1. Das stimmt so nicht vollständig. Die CDU-Ratsfrau Ulrike Steinhagen hatte sich laut einem Artikel aus dem WV vom 12.11.2013 kritisch zur Ausweisung neuer Windkraftzonen in Lichtenau geäußert.
      Die Ratsfrau war kurz nach dieser Äußerung keine Ratsfrau mehr, warum wohl ?

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    2. Ich verstehe zur Zeit auch überhaupt nicht, warum unser Bürgermeister Hartmann sich gegen eine Erhöhung der Kreisumlage stemmt und gegenüber seinem Freund Landrat Müller wettert ?
      Ich bin immer davon ausgegangen, dass Lichtenau aufgrund der enormen Gewerbesteuereinnahmen aus Windkraft freiwillig deutlich mehr als alle anderen dazu beiträgt.
      Stimmt da etwas nicht ?

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