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Sonntag, 21. Mai 2017

Erst bremsen die Störche die Windkraft aus und jetzt bremst Remmel den Naturschutz aus. Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz wird missachtet

Windräder dürfen sich weiterdrehen

Streit um Schwarzstorch-Familie: Remmel-Ministerium untersagt Kreis eine sofortige Teilstilllegung

Kreis Paderborn (WV/bel). Beim Streit um den Schutz eines Schwarzstorchpaares mit seinem Nachwuchs stoppt das NRW-Umweltministerium den Kreis Paderborn, der drei Windräder im Windpark Hassel vom 15. Mai bis 15. August tagsüber abschalten wollte (wir berichteten am 10. Mai). Dazu sollten die Genehmigungen für drei bestehende und eine geplante Anlage im Lichtenauer Windpark Hassel zum Teil widerrufen werden. Das Umweltministerium hat diese Pläne erst einmal auf Eis gelegt. Ein Teilwiderruf werde noch geprüft und dürfe erst nach Freigabe durch das Ministerium erfolgen, lautet die Mitteilung aus Düsseldorf.

Landrat Manfred Müller informierte die Kreistagsmitglieder am Montagabend über das Schreiben aus Düsseldorf, das den Kreis am 15. Mai per Mail erreichte. Das Ministerium ließ den Landrat zudem wissen, dass eine Kopie des Schreibens an die Betreiber gesandt worden sei. Mittlerweile wurden Flugbewegungen der Schwarzstörche durch den Windpark Hassel beobachtet. Die Elterntiere sind jetzt häufiger unterwegs, um die Jungvögel zu ernähren. »Vermeidungsverhalten des Storches gegenüber den drehenden Rotoren war nicht zu beobachten«, heißt es im Bericht des Gutachters. Für die Störche bestehe ein »signifikant erhöhtes Tötungsrisiko«. Das Schwarzstorchenpaar brütete erstmals im Jahr 2016 in der Nähe des Windparks und ist in diesem Jahr Ende März in den Horst zurückgekehrt. Der Kreis Paderborn beauftragte wiederum das Gutachterbüro, alle Flugbewegungen zu beobachten und zu dokumentieren. Dieses hatte bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass nach Trockenfallen des Ellerbaches, wie nahezu jedes Jahr im Mai, die Tiere ihre Flugrouten ändern und durch den Windpark fliegen. Das geschieht auch in diesem Jahr. Vor dem Kreistag führte der Landrat aber auch die Möglichkeit des Erlasses einer Verfügung aus und spielte auf die Stilllegung von drei Windrädern im vergangenen Jahr zum Schutz des brütenden Schwarzstorchenpaares an. Diese Verfügung, die sich auf das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes stützte, hatte auch vor dem Verwaltungsgericht Minden Bestand.

Nach der fehlenden Zustimmung durch das Ministerium dürfen sich die drei Windräder, die im Flugkorridor der Schwarzstörche stehen, vorerst uneingeschränkt weiterdrehen. Voraussichtlich Anfang Juli starten die drei Jungvögel mit ersten Flugbewegungen.

3 Kommentare:

  1. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für
    die künftigen Generationen die natürlichen
    Lebensgrundlagen ...“
    Grundgesetz, Artikel 20 a

    Zumindest geben Sie sich allergrößte Mühe...
    Wenn's nicht so traurig wäre, ich könnt's kaum aushalten!

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  2. Mit dem Verhalten des Ministers Remmel zeigt sich, dass alles in Vergangenheit in diesem Forum gesagte, richtig war.
    Unglaublich - er missachtet gültiges Recht und Rechtsprechung gleichermaßen. Daran kann jeder erkennen wen er vor sich hat. Zur Zeit sind es "nur" Schwarzstörche, dessen Tötung er billigend in Kauf nimmt.

    Weiter so SPD & Grüne, Ihr seid in NRW abgewählt worden, genau weil Ihr solche Ideologen an Bord habt in der Regierung. Remmel erinnert mich an ein trotziges Kind, das die letzten verbleibenden Tage seiner Macht noch mal ordentlich um sich schlägt.

    Hoffen wir, dass alle Wähler den wahren Kern der Grünen nun erkannt haben.

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  3. Hr. Remmel, wenn Sie ihrer Partei nicht nachhaltig schädigen wollen, treten Sie zurück von Ihrem Landtagsmandat, so wie es Ihnen einige Parteikollegen nahe legen. Nehmen Sie auch bitte Frau Hendricks mit in den Ruhestand. Lügner gehören abgestraft - die Grünen zerfleischen sich doch selbst - Hr. Trittin voran, der kann es für ne Kugel Eis.

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